SiGe-Koordination

Die gültige Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet Bauherren, für Bauvorhaben mit mehreren Arbeitgeber (auch Subunternehmer) eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGe-Koordination) zu veranlassen, bzw. einen geeigneten Sicherheitskoordinator (SiGe-Ko) nach den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) zu bestellen.

7 der 10 gefährlichsten Berufe sind im Baugewerbe wiederzufinden!

52% aller Gerüstbauer kommen nicht regulär in die Altersrente!

Wir sind Ihr Partner im Bauwesen! Vom Einfamilienhaus bis zum Logistikzentrum.

Wir bieten Ihnen eine professionelle und auf Ihr Bauvorhaben abgestimmte Sicherheitskoordination (SiGe-Koordination) gemäß BaustellV und RAB 10-33.

Selbstverständlich sind unsere Sicherheitskoordinatoren nach RAB Anlage A, B und C qualifiziert! 

 

Unsere ganzheitliche SiGe-Koordination 

  • Informations- bzw. Startgespräche mit allen Baubeteiligten
  • Erstellung der Vorankündigung und Übermittlung an die zuständige Behörde
  • Stellung eines geeigneten Koordinators (SiGe-Ko) gem. RAB 30 für die Planungs
    phase und Ausführungsphase
  • Erstellung und Fortführung des SiGe-Plans gem. RAB 31
  • Beachtung der allg. Grundsätze des Arbeitsschutzes gem. RAB 33
  • Erstellung einer Baustellenordnung
  • Erstellung der SiGe-Unterlage für spätere Arbeiten gem. RAB 32
  • Handlungsempfehlung und Aufklärung hinsichtlich Arbeitssicherheit,
    Unfallverhütung und Prävention
  • Information zu persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)
  • Aussagekräftige Projektdokumentation
  • Bauherren- und Unternehmerberatung


Lassen Sie sich unverbindlich von uns beraten und ein kostenloses Angebot unterbreiten.

 

siegel gillitz

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